Betroffenenrechte im Datenschutzmanagement – So gelingt die Umsetzung in Ihrem Unternehmen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt die Rechte betroffener Personen. Es reicht nicht aus, Anfragen von Betroffenen lediglich rechtssicher zu beantworten. Vielmehr müssen Unternehmen die Bearbeitung dieser Betroffenenrechte als festen, standardisierten Prozess in ihrem Datenschutzmanagement verankern.

Dieser Blogbeitrag zeigt Ihnen, wie Sie Rollen, Workflows, Tools, Nachweise und Kennzahlen (KPIs) so etablieren, dass Anfragen effizient, fristgerecht und vor allem auditfest bearbeitet werden.

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Das Wichtigste in Kürze

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Warum Betroffenenrechte Teil des Datenschutzmanagements sind

Die Gewähr der Betroffenenrechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, stellen eine Kernanforderung der DSGVO dar. Wir haben Ihnen bereits eine Übersicht über die Grundlagen von Betroffenenrechte und den Inhalt der Betroffenenrechte gegeben.

Unternehmen müssen auf diese Anträge innerhalb eines Monats nach Eingang reagieren, wobei in komplexen Fällen eine Verlängerung um weitere zwei Monate möglich ist, die jedoch begründet werden muss. Eine fristgerechte und korrekte Bearbeitung ist entscheidend, um Bußgelder, Beschwerden bei Aufsichtsbehörden und Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

Um das Risiko zu minimieren, muss die Bearbeitung von Betroffenenanfragen vom Einzelfall zur skalierbaren Routine werden. Dies wird durch Standardisierung und, wo möglich, Automatisierung erreicht. Die Verankerung im Datenschutzmanagement ist notwendig, um der Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO [Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten] nachzukommen und jederzeit die Einhaltung der Vorschriften dokumentieren und nachweisen zu können. Die Vorteile sind eine geringere Fehlerquote, planbare Durchlaufzeiten und eine verbesserte Audit-Fähigkeit.

Zuständigkeiten und Rollen (RACI)

Die Bearbeitung von Betroffenenanfragen ist eine komplexe Querschnittsaufgabe, die verschiedene Bereiche im Unternehmen betrifft.

Zuständigkeiten müssen klar definiert werden, da typischerweise der Verantwortliche, der Datenschutzbeauftragte, die IT-Abteilung, relevante Fachbereich und der Kundenservice involviert sind.

Zur Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten eignet sich eine RACI-Matrix. Die Matrix sollte für jeden Schritt des Prozesses – vom Eingang der Anfrage über die Identitätsprüfung, Datensuche und Antwort bis hin zum Nachweis – festlegen, wer:

  • Responsible (Verantwortlich): Für die Durchführung zuständig.
  • Accountable (Rechenschaftspflichtig): Genehmigt oder billigt die Ergebnisse.
  • Consulted (Konsultiert): Wird vor der Entscheidung befragt und liefert relevante Informationen.
  • Informed (Informiert): Erhält Informationen über den Verlauf oder das Ergebnis.

Klare Regeln sind auch für Eskalationen, Vertretungen und Freigaben (z.B. nach dem Vier-Augen-Prinzip) zu treffen. Bei komplexen Fällen, wie der Ablehnung einer Anfrage oder Fragen zur Drittbetroffenheit, kann die Unterstützung durch einen externen DSB oder Volljuristen hilfreich sein, um Rollen zu klären und rechtliche Einschätzungen einzuholen.

Technische & organisatorische Umsetzung (SOP, Tools, DMS/CRM)

Die dauerhafte und skalierbare Umsetzung der Betroffenenrechte erfordert eine Kombination aus Organisation und Technologie.

Der Standardprozess (SOP)

Ein zentrales Element ist die Standardarbeitsanweisung (SOP) für Betroffenenrechte. Sie sollte standardisierte Schritte, Vorlagen und Checklisten enthalten, um sicherzustellen, dass jede Anfrage gleich, lückenlos und fristgerecht bearbeitet wird.

Tool-gestützter Workflow und Integration

Die effizienteste Umsetzung erfolgt über ein Workflow-Tool (z.B. ein spezialisiertes Ticketing-System). Solche Tools ermöglichen:

  • Fristen-Automationen: Setzen automatisierte Frist-Trigger (z.B. die 1-Monats-Frist der DSGVO) und Eskalationen.
  • Aufgaben- und Rollenzuweisung: Verteilen Aufgaben an die in der RACI-Matrix definierten Rollen.
  • Nachweisablage: Dienen als zentrale, revisionssichere Ablage für alle Dokumente und Nachweise zur Bearbeitung.

Für die Auskunftserteilung ist oft eine Dokumentenanonymisierung notwendig, um personenbezogene Daten Dritter zu schwärzen oder zu anonymisieren. Spezialisierte Anonymisierungs-Tools können hier Rechts- und Revisionssicherheit gewährleisten, indem sie den Vorgang protokollieren.

Die Integration des Workflow-Tools in bestehende Systeme wie DMS (Dokumentenmanagementsystem), CRM oder den Helpdesk ist essenziell. Dies sichert die zentrale Ablage, die Versionierung der Unterlagen und die Einhaltung des Rechtekonzepts.

Auch die sichere Kommunikation mit dem Betroffenen über Authentifizierung und sichere Versandkanäle ist zu regeln, um Fehladressierungen zu vermeiden.

Ein Kostenloses SOP-Template, in dem bereits die Zuständigkeiten und Rollen nach der RACI-Matrix festgelegt sind, können Sie hier herunterladen. [Download SOP-Template folgt]

Integration in bestehende Compliance

Betroffenenrechte existieren nicht isoliert, sondern sind eng mit anderen Elementen Ihres Datenschutzmanagements verzahnt:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT): Das VVT dient als „Such-Landkarte“. Es listet alle Systeme, Prozesse und Auftragsverarbeiter, in denen personenbezogene Daten des Betroffenen gespeichert sein könnten und muss als primäre Quelle für die Datensuche genutzt werden. Wie man ein VVT erstellt können Sie hier nachlesen: https://www.planitprima.com/de/blog/vvt-dsgvo/
  • Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs): TOMs wie Zugriffskontrollen, Protokollierung und sichere Übermittlungswege sind notwendig, um die Datensicherheit während des gesamten Bearbeitungsprozesses zu gewährleisten. Alles zum TOM-Konzept finden Sie hier: https://www.planitprima.com/de/blog/tom-datenschutz/
  • Löschkonzept: Bei einem Löschverlangen sind die Abhängigkeiten zu den im Löschkonzept festgelegten Löschfristen und dem Grundsatz der Datenminimierung zu prüfen.
  • Einwilligung und Widerspruch: Es sind saubere Prozesse für den Widerruf einer Einwilligung und den Widerspruch gegen eine Verarbeitung vorzuhalten, da diese ebenfalls Betroffenenrechte darstellen.

KPIs, Reporting & Audit-Readiness

Ein implementierter Prozess muss messbar und steuerbar sein.

Key Performance Indicators (KPIs) sollten umfassen:

  • SLA-Einhaltung (Service Level Agreement, d.h. Einhaltung der 1-Monats-Frist).
  • Durchlaufzeit je Betroffenenrecht (Auskunft, Löschung etc.).
  • Quote der Nachforderungen von Betroffenen.
  • Fehlerquote (z.B. Fehladressierung, unvollständige Auskunft).

Dashboards und Reports liefern dem Management einen Überblick über die Performance, zeigen Trends auf und dienen als Grundlage für Korrekturmaßnahmen.

Die Audit-Readiness wird durch die lückenlose Prozessdokumentation und die Bereitstellung von Prüfnachweisen aus dem Workflow-Tool (z.B. Audit-Exports) gesichert.

Schulung & Awareness

Selbst der beste Prozess ist nur so gut wie die Mitarbeitenden, die ihn anwenden.

Erforderlich sind rollenspezifische Schulungen für alle Beteiligten (z.B. Service, IT, Fachbereiche). Die Schulungen sollten als Onboarding-Module sowie in Form von Refresh-Trainings oder Wissenstests fest im Unternehmen verankert sein.

Auch Kommunikationsleitfäden für den Umgang mit Rückfragen von Betroffenen helfen, die Qualität im Alltag zu sichern.

Risiken, Kontrollen & kontinuierliche Verbesserung

Typische Risiken bei der Bearbeitung sind Fristversäumnisse, Fehladressierungen oder eine unvollständige Datensuche.

Diese Risiken müssen durch Kontrollen gemindert werden:

  • Vier-Augen-Prinzip vor dem Versand der Antwort.
  • Adress-Check und Identitätsprüfung.
  • Pflichtfelder im Ticketing-System und Automationen.

Ein Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) ist essenziell, da sich Rechtslage, Unternehmensstrukturen und Datenlandschaften stetig ändern. Regelmäßige „Lessons Learned“-Sitzungen, die Analyse von Fehlerursachen sowie die daraus resultierenden Prozess-Updates und Tool-Tunings sind fest zu etablieren.

Fazit: Implementierung starten

Die Umsetzung der Betroffenenrechte im Unternehmen ist eine Managementaufgabe, die einen klaren Fahrplan erfordert. Standardisierte und tool-gestützte Prozesse sind der Schlüssel zu mehr Effizienz und Sicherheit. Sie minimieren Risiken, sichern die Einhaltung der Fristen und erfüllen die Nachweispflichten der DSGVO.

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