Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 Abs. 1

VVT Datenschutz – Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO einfach erklärt

Was bedeutet VVT im Datenschutz?

Das VVT im Datenschutz – ausgeschrieben Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation nach Art. 30 DSGVO. Es beschreibt alle Prozesse innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Ziel des VVT Datenschutz ist es, Transparenz über sämtliche Datenverarbeitungen zu schaffen. Damit kann ein Unternehmen jederzeit nachweisen, dass es die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt. Gleichzeitig dient das Verzeichnis als Grundlage, um Datenschutzprozesse effizient zu steuern und mögliche Risiken zu erkennen.

Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bildet somit das Herzstück jeder Datenschutzorganisation – und ist weit mehr als reine Pflichterfüllung. Wer es strategisch aufbaut, legt den Grundstein für eine nachhaltige Datenschutz-Compliance.

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Wer ist zur Führung eines VVT verpflichtet?

Grundsätzlich gilt: Jedes Unternehmen oder jede Behörde, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss ein VVT führen. Verantwortlich dafür ist die Geschäftsführung oder Behördenleitung – die Erstellung kann jedoch an Datenschutzbeauftragte oder Fachabteilungen delegiert werden.

Auch kleine Unternehmen sind in den meisten Fällen verpflichtet, ein VVT im Datenschutz nach DSGVO zu erstellen. Die oft zitierte Ausnahme für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden greift nur, wenn

  • die Verarbeitung nicht regelmäßig erfolgt,
  • kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht und
  • keine sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.

Da diese Bedingungen in der Praxis selten alle erfüllt sind, trifft die Pflicht zum Datenschutz-Verzeichnis nahezu jedes Unternehmen – vom Einzelunternehmen bis zum Konzern.

Tipp: Selbst wenn kein formaler Zwang besteht, ist es sinnvoll ein VVT zu erstellen. Es hilft, Datenschutzprozesse transparent zu dokumentieren und auf behördliche Nachfragen vorbereitet zu sein.

Was muss in einem VVT laut DSGVO stehen?

Die Inhalte eines VVT im Datenschutz sind in Art. 30 Abs. 1 DSGVO genau definiert.
Demnach muss das Verzeichnis mindestens folgende Angaben enthalten:

PflichtangabeBeschreibung
Name und Kontaktdatendes Verantwortlichen (und ggf. des Datenschutzbeauftragten)
Zwecke der Verarbeitungz. B. Kundenverwaltung, Bewerbermanagement
Kategorien betroffener PersonenKunden, Mitarbeitende, Lieferanten
Kategorien personenbezogener DatenKontaktdaten, Zahlungsdaten, Gesundheitsdaten
Kategorien von Empfängerninterne und externe Empfänger, Auftragsverarbeiter
Übermittlungen in Drittländerinkl. Rechtsgrundlage (Standardvertragsklauseln etc.)
Löschfristendefinierte Speicher- und Aufbewahrungszeiten
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
Tabelle der Pflichtangaben für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) im Datenschutz nach Art. 30 DSGVO mit Erläuterungen zu Name, Zweck, Kategorien und technischen Maßnahmen.

Ergänzend empfiehlt es sich, weitere Informationen aufzunehmen, um das VVT Datenschutz als internes Steuerungsinstrument zu nutzen, etwa:

  • verwendete Software und IT-Systeme,
  • Ergebnisse von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA),
  • interne Zuständigkeiten und Prüffristen.

Praxis-Tipp: Ein erweitertes Datenschutz-Verzeichnis spart langfristig Zeit und hilft, Datenschutzaktivitäten strukturiert zu verwalten.

Wie wird ein VVT Schritt für Schritt erstellt?

Die Erstellung eines VVT im Datenschutz nach DSGVO erfolgt in vier klaren Schritten:

1. Alle Verarbeitungstätigkeiten identifizieren

Zunächst werden alle Prozesse erfasst, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden – von Bewerbungen über Kundenverwaltung bis hin zu Newsletter-Versand.
Eine Gliederung nach Abteilungen oder Funktionsbereichen sorgt dafür, dass keine Tätigkeit übersehen wird.

2. Pflichtangaben gemäß Art. 30 DSGVO dokumentieren 

Für jede Verarbeitungstätigkeit werden die Pflichtfelder festgehalten: Zweck, Datenkategorien, Empfänger, Rechtsgrundlagen und Löschfristen.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen dokumentieren

Hier werden die Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, beispielsweise:

  • Zugriffsrechte und Rollenverteilung,
  • Verschlüsselung, Firewalls, Backups,
  • Schulungen und Richtlinien.

Mehr zu Technischen und organisatorischen Maßnahmen findest du hier.

4. Regelmäßige Aktualisierung sicherstellen

Das VVT Datenschutz ist ein lebendes Dokument. Es sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden – idealerweise jährlich oder bei Änderungen an Prozessen, Tools oder Verantwortlichkeiten.

Tipp: Eine Datenschutz-Software wie //PRIMA ermöglicht die digitale Pflege, Versionierung und Prüfung des Verzeichnisses – ohne manuelle Tabellen oder unübersichtliche Dokumente.

VVT-Muster und Vorlage: So gelingt der Einstieg

Ein VVT-Muster im Datenschutz ist besonders hilfreich, wenn ein Unternehmen das Verzeichnis zum ersten Mal erstellt.
Ein gutes Muster enthält:

  • die Pflichtangaben nach DSGVO,
  • sinnvolle Zusatzfelder (z. B. verantwortliche Abteilung, IT-System, Prüffrist),
  • praxisnahe Beispiele für Verarbeitungstätigkeiten.

Beispiele für typische VVT-Einträge

  • Kundenverwaltung und Auftragsabwicklung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Website-Betrieb (Kontaktformular, Cookies)
  • E-Mail-Marketing und CRM-Systeme
  • Bewerbungsmanagement
  • Buchhaltung und Rechnungswesen

In //PRIMA stehen zahlreiche VVT-Vorlagen nach DSGVO zur Verfügung, sodass Unternehmen ihr vollständiges Datenschutz-Verzeichnis in wenigen Minuten erstellen können.

Typische Verarbeitungstätigkeiten im Datenschutz

Wie viele Verarbeitungstätigkeiten ein Unternehmen dokumentiert, hängt von Größe und Struktur ab.
Als Richtwert gelten rund 10 bis 20 Tätigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen.

Beispiele für Verarbeitungstätigkeiten:

  • Personaldatenverarbeitung: Einstellung, Lohnabrechnung, Zeiterfassung
  • Kundenmanagement: Angebotserstellung, Vertragsabwicklung, Support
  • Marketing: Newsletter, Social Media, Online-Kampagnen
  • Lieferantenverwaltung: Vertragsmanagement, Rechnungsprüfung
  • IT-Support: Systemzugriffe, Benutzerverwaltung
  • Webanalyse: Tracking, Statistik-Tools, Cookies

Hinweis: Eine zu grobe oder zu feine Gliederung erschwert die Pflege. Eine sinnvolle Detailtiefe sorgt dafür, dass das VVT Datenschutz übersichtlich und aktuell bleibt.

Wie oft sollte ein VVT aktualisiert werden?

Ein VVT im Datenschutz ist nur dann wirksam, wenn es laufend aktuell bleibt.
Empfohlen wird, das Verzeichnis mindestens einmal jährlich zu prüfen – oder immer dann, wenn sich relevante Änderungen ergeben, etwa:

  • Einführung neuer Software oder Tools,
  • Änderungen in der Datenverarbeitung,
  • neue Dienstleister oder Auftragsverarbeiter (mit diesen muss ein AVV geschlossen werden),
  • organisatorische Veränderungen.

Mit einem Tool wie //PRIMA lassen sich Erinnerungen einrichten und Änderungen automatisch dokumentieren – so bleibt das VVT DSGVO-konform und jederzeit prüfbar.

VVT im Datenschutz praktisch umsetzen – mit //PRIMA

Die Pflege eines VVT im Datenschutz kann komplex werden, insbesondere wenn mehrere Abteilungen beteiligt sind oder Dokumente manuell gepflegt werden.
Mit //PRIMA wird dieser Prozess effizient und transparent:

  • VVT-Vorlagen nach DSGVO mit allen Pflichtfeldern
  • Automatische Prüfung auf Vollständigkeit
  • Zentrale Verwaltung aller Verarbeitungstätigkeiten
  • Exportfunktionen für Audits und Behörden
  • Benutzerrollen und Rechteverwaltung für Teamarbeit

Mit //PRIMA lässt sich das VVT Datenschutz in wenigen Klicks erstellen – inklusive intelligenter Vorlagen und automatischer Prüfung.

Du bist unsicher und benötigst Hilfe bei der Erstellung eines VVT im Datenschutz? Dann melde dich bei unseren Fachanwältinnen und Fachanwälten von Planit // Legal.

Fazit: Warum ein gutes VVT das Rückgrat der Datenschutzorganisation ist

Ein VVT im Datenschutz nach DSGVO ist weit mehr als ein Pflichtdokument.
Es ist der zentrale Nachweis, dass ein Unternehmen den Datenschutz ernst nimmt.
Ein gut gepflegtes Datenschutz-Verzeichnis:

  • reduziert Risiken und Bußgelder,
  • stärkt das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitenden,
  • vereinfacht Audits und Behördenprüfungen,
  • schafft Struktur und Nachvollziehbarkeit.

Mit einer modernen Softwarelösung wie //PRIMA lässt sich das VVT effizient erstellen und verwalten – als Grundlage für eine nachhaltige und rechtssichere Datenschutzorganisation.

Wie sieht ein Muster eines Verfahrensverzeichnisses aus?

Muster für die Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten enthalten die Pflichtangaben gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO (siehe oben). Gute Muster enthalten darüber hinaus weitere Angaben, die für eine sinnvolle Datenschutz-Organisation und -Dokumentation benötigt werden.

So erstellen Sie eine Verarbeitungstätigkeit mit // PRIMA:

FAQ zum VVT Datenschutz

Was ist ein VVT im Datenschutz?

Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eine gesetzliche Pflicht nach Art. 30 DSGVO. Es dokumentiert alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Wer muss ein VVT führen?

Grundsätzlich jedes Unternehmen und jede Behörde. Nur Kleinstbetriebe ohne regelmäßige Datenverarbeitung und ohne Risiko für Betroffene sind ausgenommen.

Wie oft sollte ein VVT aktualisiert werden?

Mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen in Prozessen, Software oder Verantwortlichkeiten.

Welche Inhalte gehören in ein Datenschutz-Verzeichnis?

Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen, Empfänger, Löschfristen und Sicherheitsmaßnahmen nach DSGVO.

Gibt es Muster oder Vorlagen für das VVT Datenschutz?

Ja. In //PRIMA sind rechtssichere Vorlagen enthalten, mit denen Unternehmen ihr VVT einfach erstellen und pflegen können.

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